Klassen und Fahrzeuge

Welchen Führerschein willst du machen? Hier findest du eine Übersicht über die Führerscheinklassen, welche wir anbieten...

Zweispurige Fahrzeuge

Klasse BF17

Ausbildungsfahrzeuge:

Mercedes A-Klasse, Audi A3, Seat Leon, VW Polo und VW Golf

 

Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.  Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.

 

Klasse B

Ausbildungsfahrzeuge:

Mercedes A-Klasse, Audi A3, Seat Leon, VW Polo und VW Golf

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

 

Klasse B Schlüsselzahl 197

Ausbildungsfahrzeuge:

Mercedes A-Klasse, Audi A3, Seat Leon, VW Polo und VW Golf

 

Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug, die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung mit einem Schaltfahrzeug erfolgt ist. Vorgeschrieben sind mindestens 10 Fahrstunden mit Schaltgetriebe und ein 15minütiger Test mit dem Fahrlehrer. Die Fahrschule stellt dem Bewerber eine Bescheinigung aus, dass er ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst führen kann. Dadurch wird die Ausbildung auf Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen gefördert. Wird die Schlüsselzahl 197 in die Spalte 12 eingetragen, kann der Fahrzeugführer sowohl Kfz mit Automatikgetriebe, als auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren.

 

Klasse BE

Ausbildungsfahrzeuge: Mercedes GLC + Saris Kastenanhänger

 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Vorraussetzung = Klasse B / BF17

 

Klasse B96

Ausbildungsfahrzeuge: Mercedes GLC + Saris Kastenanhänger

 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Vorraussetzung = Klasse B / BF17

 

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Einspurige Fahrzeuge

Klasse Mofa

Die "Fahrräder mit Hilfsmotor" haben maximal 50ccm Hubraum und fahren bis zu 25km/h.

Der Mofa-Führerschein ist eigentlich nur eine Prüfbescheinigung. Sie besagt, dass du die geforderten Theoriestunden absolviert hast. Am Ende der Ausbildung steht eine theoretische Prüfung. Der Aufwand ist somit relativ gering und auch die Kosten halten sich im kleinen Rahmen. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig. Wer vor dem 01.04.1965 geboren wurde, darf auch ohne die Bescheinigung ein Mofa fahren.

 

Klasse A1

Ausbildungsfahrzeuge: Suzuki GSX 125 ABS, Honda MSX 125 ABS

 

Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartgbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45kmh und mit einer Leistung von bis zu 11kW.

 

Klasse A2

Ausbildungsfahrzeuge: Honda CBF 500 ABS

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

 

Klasse A

Ausbildungsfahrzeuge: Kawasaki ER6f ABS

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre für Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15kw

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

 

Klasse B196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und  einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/Kg nicht übersteigt.

Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach §15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Auch ist sichergestellt dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.

 

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